AVGS-Coaching

Neu denken in Zeiten von Arbeitslosigkeit

In unsicheren Zeiten wie diesen kann es faktisch jeden treffen, seinen Job zu verlieren. Arbeitslos zu sein, kann einen psychisch und physisch belasten. Man muss es aber nicht immer als einen schwerer Schlag sehen, sondern kann die Ruhephase als Chance nutzen, sich neu zu definieren. Wichtig ist es in dieser neuen Lebensphase, Antworten zu finden auf Fragen: Wie und wo mit welcher inhaltlichen Arbeitsaufgabe möchte ich künftig arbeiten? Was kann ich wirklich? Zielführend kann es auch sein, zu überlegen, was in den letzten Jahren zu Erfüllung im Job geführt hat. Nutzen Sie die Zeit während der Nichtbeschäftigung optimal, um mit einem Coach neue Möglichkeiten zu finden für einen Neustart. 

Nutzen Sie die Chance und lassen Sie sich Ihre Zukunft fördern

Wenn Sie arbeitslos oder von Arbeits­losig­keit bedroht sind, können Sie einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter beantragen. Damit wird es Ihnen ermöglicht, ein individuelles Coaching zur beruflichen Um- oder Neuorientierung ohne Kosten in Anspruch zu nehmen. Je nach Bedarf und Situation erhalten Sie den AVGS über 16, 20 oder auch 30 Unterrichtseinheiten. 

Den AVGS-Gutschein gibt es nicht nur für Arbeitslose sondern auch schon, wenn eine Kündigung ausgesprochen wurde oder weil der Arbeitsvertrag aufgrund von zeitlicher Befristung ausläuft. Erste Voraussetzung dafür ist, dass Sie bei deiner zuständigen Arbeitsagentur oder dem Jobcenter gemeldet sind. Allerdings besteht kein Rechtsanspruch auf den Gutschein, sondern es liegt im Ermessen des Mitarbeiters der Arbeitsagentur, ob er den AVGS für ein Coaching ausstellt. 

Der AVGS wird nur nach einer Beratung ausgestellt und ist für berufliche Coachings unterschiedlicher Art erhältlich. Die Maßnahmen können zum Beispiel bei der beruflichen Neuorientierung, bei einer Existenz­gründung oder in Bewerbungs­phasen unterstützen. So kann man Vorstellungs­gespräche mit dem Coach durch­spielen oder bekommt auch ein Feedback auf die Bewerbungs­unterlagen. Falls das Thema Gründung Sie nicht loslässt, weil Sie eine erste Business-Idee haben, können Sie sich auch in der Vorgründungphase mit einem AVGS unterstützen lassen.

Haben Sie noch Fragen? Dann vereinbaren Sie ein erstes unverbindliches Beratungsgespräch!